AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Nikova Bau GmbH
1. Allgemeines, Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Werkverträge der Nikova Bau GmbH im Sinne der SIA 118 und, falls nicht anders vereinbart, nach Art. 363 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts (OR). Die vorliegenden AGB sind integraler Bestandteil des Werkvertrags (Bestellung) zwischen der Nikova Bau GmbH und dem Auftraggeber. Der Auftraggeber anerkennt diese AGB vollumfänglich. Abweichende AGB des Auftraggebers gelten nur, sofern sie von der Nikova Bau GmbH ausdrücklich anerkannt wurden. Die Bestimmungen des OR gelten ergänzend zu diesen AGB. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Eine Offerte gilt als akzeptiert, sobald diese schriftlich, gescannt, per E-Mail oder per WhatsApp bestätigt wurde.
2. Preise, Mehraufwand
Sofern nicht anders vereinbart, basieren die in der Offerte angegebenen Preise auf den zum Zeitpunkt der Angebotsstellung geltenden Kosten (z. B. Stundenansätze, Materialkosten, Transportkosten und gesetzliche Abgaben). Stellt die Nikova Bau GmbH fest, dass sich durch unvorhergesehene Umstände ein Mehraufwand ergibt, der bei der Angebotserstellung nicht erkennbar war, wird dieser nach den aktuell gültigen Tarifansätzen der Nikova Bau GmbH verrechnet. Dies gilt auch für Nachtragsarbeiten. Falls der Bauleiter seinen Pflichten gemäss SIA 118 nicht nachkommt und daraus ein Mehraufwand entsteht, werden diese zusätzlichen Kosten dem Auftraggeber vollumfänglich als Regie verrechnet. Für Offerten, bei denen eine Besichtigung mit Vermessung und Planung vor Ort erforderlich ist, wird eine Pauschale von CHF 150.- exkl. MwSt. für Organisation, Planung und Anfahrt verrechnet. Sollte es zu einem Vertragsabschluss kommen, wird dieser Betrag in Abzug gebracht.
3. Pläne, Berechnungen, Gültigkeitsdauer der Offerten
Der Auftraggeber stellt die notwendigen Planunterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Die Nikova Bau GmbH haftet nicht für Verzögerungen oder zusätzliche Kosten, die durch fehlende oder fehlerhafte Pläne, Berechnungen oder Instruktionen des Auftraggebers entstehen. Die Nikova Bau GmbH geht davon aus, dass die erforderlichen Baubewilligungen vorliegen und die statischen Voraussetzungen gegeben sind. Offerten der Nikova Bau GmbH sind 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig, sofern auf der Offerte keine andere Gültigkeitsdauer angegeben ist.
4. Termine
Die in der Offerte genannten Baufristen basieren auf durchschnittlichen Erfahrungswerten und der Einschätzung der Gegebenheiten vor Ort. Verzögerungen aufgrund unvorhersehbarer Umstände, wie Witterungseinflüsse oder behördliche Auflagen, berechtigen den Auftraggeber nicht zum Vertragsrücktritt oder zur Geltendmachung von Schadenersatz. Falls kein verbindlicher Baubeginn im Werkvertrag festgelegt wurde, richtet sich der Beginn der Arbeiten nach der Verfügbarkeit von Personal und Maschinen.
5. Übergabe
Nach Abschluss der Arbeiten übergibt die Nikova Bau GmbH das Werk an den Auftraggeber. Mit dieser Übergabe gilt das Werk als abgenommen. Der Auftraggeber hat das Werk sofort zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich zu melden. Erfolgt keine Mängelrüge innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist, gilt das Werk als genehmigt. Falls der Auftraggeber die Abnahme verweigert, gilt das Werk zum Zeitpunkt der Weigerung als abgenommen. Sofern kein Abnahmeprotokoll zwischen der Nikova Bau GmbH und dem Auftraggeber erstellt wurde, gelten diese Bestimmungen uneingeschränkt.
6. Gewährleistung, Haftung
Die Gewährleistung richtet sich nach SIA 118, Art. 172. Der Auftraggeber kann ausschliesslich Nachbesserung verlangen. Eine weitergehende Haftung der Nikova Bau GmbH für Sach- oder Personenschäden besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Produkthaftpflicht. Jegliche weitergehende Haftung, insbesondere für indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn, wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
7. Zahlungsmodalitäten
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Wird eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt, ist die Nikova Bau GmbH berechtigt, gewährte Rabatte anteilig zu kürzen und Skontoabzüge zurückzufordern. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5 % fällig, ohne dass eine separate Mahnung erforderlich ist. Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten entbinden den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht.
8. Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das am Sitz der Nikova Bau GmbH zuständige Gericht zuständig. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
9. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine rechtskonforme Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
Basel, Januar 2025 Nikova Bau GmbH